Ferienhaus
Familie Wuttke
Jupiterstr. 1
87484 Nesselwang
Tel.:
+4915730708097
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sehr geehrte Gäste, bitte beachten Sie die folgenden Bedingungen, die Bestandteil des Vertrages sind.
1.
Allgemeines
Vertragspartner sind Gast und Vermieter.
2. Abschluss des Vertrages
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande, die keiner bestimmten Form bedarf.
3. Bezahlung
Der gesamte Unterkunftspreis ist spätestens am 3.Tag der Anreise bar zu entrichten. Zahlungen in Fremdwährungen, Verrechnungsschecks sowie mit Kreditkarten sind nicht möglich. Zahlungen am Aufenthaltsende sind nicht durch Überweisung möglich.
4. Leistungen / Preise
Für die vertraglichen Leistungen gelten die Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben laut Angebot, welche für den Reisezeitraum gültig sind.
5. Rücktritt vom Vertrag, Stornierung der Buchungsbestätigung
Der Gast kann jederzeit vor Anreisetag durch schriftliche Erklärung auch per E-Mail vom Vertrag zurücktreten. Im Falle einer Stornierung werden 80% des Mietpreises in Rechnung gestellt.
Bei vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Mietpreises. Wir werden versuchen, bei einem Ausfall die Ferienwohnung weiter zu vermieten. Diese Mieteinnahmen werden dann den Stornokosten angerechnet um diese so gering wie möglich zu halten.
6. Anreise / Abreise
Die Unterkunft steht Ihnen am Anreisetag ab 15.00 - 18:00 Uhr zur Verfügung und ist am Abreisetag bis 10.00 Uhr zu verlassen. Wir empfehlen Ihnen, sich einen Tag vor Anreise telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen, um den ungefähren Anreisezeitpunkt abzustimmen. Am Abreisetag hat der Mieter die Ferienwohnung nach Entleeren des Kühlschranks, ggf. des Safes und Beseitigung des Mülls besenrein und geräumt in einem ordnungsgemäßen Zustand samt überlassener Schlüssel an den Vermieter zu übergeben.
7. Pflichten / Haftung / Nutzung
Das Vertragsobjekt darf nur mit der angegebenen maximalen Personenanzahl belegt werden. Eine anderweitige Belegung oder Untervermietung ist nicht gestattet. Sie verpflichten sich, das gebuchte Objekt pfleglich zu behandeln und verursachte Schäden Ihrerseits sofort dem Vermieter zu melden. Die Sauberkeit obliegt dem Mieter, ebenso die Haftung für Hausrat und Wohneinrichtungen. Zerbrochene und oder beschädigte Gegenstände werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Es wird keine Haftung für Diebstahl und Unfälle innerhalb und außerhalb der gebuchten Unterkunft übernommen.
8. Mitwirkungspflicht
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, alles Ihnen im Rahmen Ihrer in gesetzlichen Verpflichtungen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandung unverzüglich vorzutragen.
9. Höhere Gewalt, Verhinderung der Vermietung
Bei Beeinträchtigung des Mietobjekts durch höhere Gewalt haftet der Vermieter nicht. Verhindern höhere Gewalt oder andere Gründe, die der Vermieter nicht zu vertreten hat die Vermietung der Ferienwohnung, so wird dem Mieter das Angebot unterbreitet, den Mietvertrag rückgängig zu machen. Der Mieter erhält dann den geleisteten Mietpreis zurück und verzichtet auf weitere Ansprüche.
10. Nutzungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN
1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.
Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruch- nahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
2. Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
• das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
• keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
• die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
• keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
• das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.
11. Gerichtstand
Sollten eine oder mehrere der aufgeführten Bedingungen rechtlich unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen davon nicht betroffen. Streitigkeiten aus diesem Mietverhältnis entscheidet ausschließlich das Amtsgericht am Wohnort des Vermieters. Gerichtsstand, Leistungs- und Erfüllungsort für Sie ist das Amtsgericht Füssen. Hinweis zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online- Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
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